Die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Vormerkrichtlinien umfasst das gesamte Wohnungsangebot der Genossenschaft. Das Abfragen der Reihung ist daher aufgrund dessen sowie des vielfältigen Angebots, das die Genossenschaft möglich macht, nicht aussagekräftig und möglich.
Falls Sie bereits in unserer Vormerkliste als Wohnungssuchender eingetragen sind, ist es nicht mehr notwendig ihren Antrag mit Jahresende zu verlängern. Dieser wird automatisch verlängert. Wir ersuchen lediglich um Bekanntgabe Ihrer Daten, falls sich diese geändert haben, und um Mitteilung, wenn Sie ihren Antrag zurückziehen möchten.
Bitte beachten Sie, dass mangels freier Wohnungen derzeit leider keine Ansuchen auf Nutzungsüberlassung für Altbauten entgegengenommen werden können!