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Wohnungsansuchen

Die Har­mo­ni­sie­rung und Ver­ein­heit­li­chung der Vor­m­er­k­richt­li­ni­en umfasst das gesam­te Woh­nungs­an­ge­bot der Genos­sen­schaft. Das Abfra­gen der Rei­hung ist daher auf­grund des­sen sowie des viel­fäl­ti­gen Ange­bots, das die Genos­sen­schaft mög­lich macht, nicht aus­sa­ge­kräf­tig und möglich.

Falls Sie bereits in unse­rer Vor­merk­lis­te als Woh­nungs­su­chen­der ein­ge­tra­gen sind, ist es nicht mehr not­wen­dig ihren Antrag mit Jah­res­en­de zu ver­län­gern. Die­ser wird auto­ma­tisch ver­län­gert. Wir ersu­chen ledig­lich um Bekannt­ga­be Ihrer Daten, falls sich die­se geän­dert haben, und um Mit­tei­lung, wenn Sie ihren Antrag zurück­zie­hen möchten.

Bit­te beach­ten Sie, dass man­gels frei­er Woh­nun­gen der­zeit lei­der kei­ne Ansu­chen auf Nut­zungs­über­las­sung für Alt­bau­ten ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den können!